Tätigkeiten eines Steuerberaters
Mediation
Unternehmer wollen nicht immer alle Streitigkeiten vor Gericht ausfechten und suchen daher nach anderen Wegen zur Beseitigung von Streitigkeiten, wenn ihre Verhandlungen bisher gescheitert sind. Ein Verfahren für die außergerichtliche Streitlösung ist die Mediation. Ursprünglich stammt dieses Verfahren aus den USA und setzt sich zunehmend auch in Europa durch. Hierbei beauftragen die Parteien einen unabhängigen Dritten, den Mediator, mit der Unterstützung zur Konfliktlösung und dem Einigungsprozess.
Aufgrund seiner fundierten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung und seiner berufsrechtlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit ist der Steuerberater für die Position des Mediators besonders geeignet.
Die Mediation unterscheidet sich von herkömmlichen juristischen Verfahren darin, dass nicht die rechtlichen Ansprüche der Parteien die Basis für die Verhandlungen bilden sondern dass an erster Stelle die einzelnen Streitpunkte herausgearbeitet werden. Im Anschluss daran werden die Verhandlungsoptionen definiert, wobei nach einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung gesucht wird, die beiden Parteien gerecht wird. Durch die Mediation wird ein Vergleich erzielt, der wie jeder andere Vertrag auch durchsetzbar ist, jedoch kann im Rahmen der Mediation kein vollstreckbarer Titel erlangt werden.
Aufgabe des Mediators hierbei ist die Moderation des Einigungsprozesses. Er greift jedoch nicht in die Verhandlungen selbst ein. In der Regel dauert eine Wirtschaftsmediation ein bis zwei Arbeitstage und ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren eine kostengünstigere Form der Streitschlichtung, da nur das Honorar des Mediators anfällt. Mit der Mediation können Konflikte in einem sehr frühen Stadium beigelegt werden, d.h. gerichtliche Auseinandersetzungen und somit auch die Zerstörung von Geschäftsbeziehungen können vermieden werden.
Sachverständigenwesen
Der Steuerberater kann vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann der Steuerberater für das Insolvenzgericht als Sachverständiger tätig werden. Er erstellt hierbei ein Gutachten, in dem er die Vermögens-, Ertrags- und die Finanzlage des betroffenen Unternehmens und deren Entwicklung in der Zukunft beurteilt.
Auf diesem Weg bekommt das Gericht einen umfassenden und fachkundigen Überblick über die Tatsachen. Auch die Prüfung eines Insolvenzplanes im Auftrag eines Insolvenzgerichtes ist eine weitere gutachterliche Tätigkeit eines Steuerberaters. Das Insolvenzgericht ist durch die Hinzuziehung des Steuerberaters in der Lage, die Qualität des Insolvenzplanes zu beurteilen und über eine Bestätigung oder Ablehnung zu entscheiden, ohne eigene betriebswirtschaftliche Spezialkenntnisse zu besitzen.
Auch in der Privatwirtschaft kann ein Steuerberater mit der Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens beauftragt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen mit Schwierigkeiten bei einem Steuerberater ein Gutachten hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit in Auftrag gibt. Auch für Kreditinstitute kann ein Steuerberater als Gutachter tätig werden. Hierbei gibt der Steuerberater ein Gutachten über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Kreditnehmers ab.